Gültig von 1128 - 1206
1. Es ist dem Ordensmeister überlassen wie, wann und was an Lebensmitteln und Nahrung innerhalb der Festung zu sich genommen wird. Ebenso kann er darüber verfügen, welche Kleidung die Ordensbrüder zu tragen haben und ob Schweigen herrschen soll oder frei heraus gesprochen werden darf. Weiße Mäntel stehen nur den Ordensrittern zu, dienende Brüder haben keinen derartigen zu tragen. Abgelegte und alte Kleidung wird in bestimmten Maßen an Knappen und Bedienstete weitergegeben.
2. Niemand soll sich anmaßen Schutzbefohlene wie Kinder und Knappen zu schlagen, denn sie dienen oder handeln aus Liebe.
3. Kein Ordensbruder darf ohne Geheiß des Meisters weiter als die Grenze der Stadt, in der er stationiert ist, reisen.
4. Kein Bruder soll den anderen zum Zorn reizen. Knaben werden im Orden willkommen geheißen, sofern sie in Demut vor Gott und in der Mitte der Brüder knien. Greise und Veteranen sollen geehrt werden.
5. Verstößt ein Ordensbruder, egal wie mächtig, wie stark, gegen die Gebote Gottes, erhält er seine gerechte Strafe. Nach weiteren Vergehen immer eine schärfere. Schwillt sein Stolz ihm zu sehr in den Kopf, soll er aus dem Orden ausgestoßen werden. Jeder Ritter soll seine Schuld, egal wie leicht oder schwer, vor dem Ordensmeister selbst eingestehen, so solle ihm eine mildere Buße auferlegt werden. Sollte er diese jedoch verschweigen, so wird ihm eine größere und einleuchtendere Zuchtmaßnahme anheim fallen.
6. Alle obigen Vorschriften und alles, was in dieser Regel geschrieben steht, wird dem Belieben und dem Willen des Meisters anheim gestellt.
Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.